Lorenz Hess (Nationalrat BDP) ist für Inklusion und Gleichberechtigung

Am 26. Mai 2020 hatte Mensch21! mit Lorenz Hess abgemacht. Lorenz Hess ist Mitglied der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) und er ist Mitglied unseres Patronatskomitees.

Wir haben ihn darauf angesprochen, dass Menschen mit Trisomie21 keine Zusatzverslcherung abschliessen können. Zwar wird von den Krankenversicherern der gesundheitliche Zustand als Grund für die Ablehnung angegeben. Tatsache ist aber, dass uns niemand bekannt ist mit Trisomie21 und einer Zusatzversicherung (ausser die Zusatzversicherung wurde vorgeburtlich abgeschlossen). Wir wissen sogar von einem Fall, wo die Krankenkasse auch bis 30 Tage nach Geburt ohne Gesundheitscheck noch versichert, jedoch trotzdem abgelehnt wurde als bekannt wurde, dass das Neugeborene mit Trisomie21 lebt.

Es ist klar, dass die Zusatzversicherung im Privat- und nicht im Versicherungsrecht geregelt ist. Jedoch ist die Schweiz 2014 der UNO-BRK beigetreten. Zitat von der Webseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft: “Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sie sich, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.”

Aus unserer Sicht ist die Verweigerung der Zusatzversicherung eine klare Diskriminierung und kann nicht einfach so hingenommen werden.

Lorenz Hess möchte mithelfen, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wir bleiben in Kontakt und werden weiter informieren.

Das Thema wurde im Kassensturz von SRF1 aufgenommen:

UN-BRK Art. 25 Gesundheit

Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.


UN-BRK Art. 25 e)

...verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung, soweit eine solche Versicherung nach innerstaatlichem Recht zulässig ist; solche Versicherungen sind zu fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten;