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Wir unterstützen angehörige

Elterninformation

Eltern von Menschen mit Trisomie21 könnten befürchten, dass sie mit Leistungskürzungen zu rechnen haben, wenn ihre Kinder im Bistro arbeiten und Geld verdienen. Das ist nur beschränkt richtig.

Erwachsene mit Trisomie21 beziehen meistens eine Vollrente und ergänzend dazu Ergänzungsleistungen. Wohnen sie in einer Institution mit Beschäftigung (=nicht-produktive Tätigkeit) verrechnet diese ihnen dafür monatlich über 10’000 CHF. Davon werden etwas mehr als 1’600 CHF über die IV-Rente bezahlt. Der grosse Rest wird über die EL abgerechnet.

Arbeiten T21-Angestellte in unserem Bistro und wohnen zuhause, erhalten sie die Vollrente und obendrauf etwas EL.

Wir funktionieren aber gerade umgekehrt als die Institution: Wir finden, dass Menschen mit Trisomie21 durchaus produktiv sein können. Unsere Angestellten mit T21 bezahlen nicht, damit sie arbeiten dürfen, sondern sie beziehen einen Lohn. Dieser Lohn hat einen jährlichen Freibetrag von 1000 CHF. Danach werden 2/3 des Lohns mit der EL verrechnet. Die Rente ist erst betroffen, wenn die EL aufgebraucht ist.
Kündigen T21-Angestellte bei uns, erhalten sie ab dem folgenden Monat wieder EL und falls die IV-Rente betroffen war (Herabsetzung oder Aufhebung) besteht während drei Jahren eine Übergangszeit, in der die Vollrente unkompliziert wieder erreicht werden kann.

Möchte dein Kind bei uns arbeiten? Ruf uns an, wir beraten dich und geben Tips und Tricks weiter.
Wir arbeiten in unserer Freizeit für den Verein Mensch21!, bitte zahle Mitgliederbeitrag (90 CHF) oder leiste eine Spende. Wir investieren den gesamten Betrag ins Bistro 21Stärne.

 

Jobs für Menschen mit T21: Anmeldung
Lebst du mit Trisomie21?
Möchtest du arbeiten, schnuppern, oder eine Praktische Ausbildung absolvieren?
Im Bistro 21Stärne in der Villa Stucki in Bern ist das möglich.
Melde dich hier an. Wir rufen dich an und besprechen das.

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