Jerome will in die Regelschule!

 

im Kanton Aargau wird gekämpft um inklusive Schulplätze

Der Grundsatz “Inklusion vor Separation” sollte an den schweizer Volksschulen Realität sein. Schliesslich ist das entsprechende gesetzliche Regelwerk in unserem Land lang (siehe unten). Aber einige Kantone hinken seit Jahren hinten nach; auch der Aargau.

Jerome wurde aufgrund einer medzinischen Diagnose aus der regulären Volksschule ausgeschlossen,

schulische Integration ist gesetzlich verankert

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1999)

Art. 8    
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht … wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

Behindertengleichstellungsgesetz der Schweiz (2002)

Art.20.2
Die Kantone fördern, … die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule.

Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz EDK, Konkordat Sonderpädagogik (2007).

Art.2.2 
integrative Lösungen sind separierenden Lösungen vorzuziehen ,…

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2014) UNO-BRK

Art.24.1
… gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen…

Art. 24.2    
… Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass:
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden …

 

Ein modernes Gesellschaftsmodell

Das BeHiG macht Schluss mit dem diagnostisch-medizinischen Modell von Behindertsein und der entsprechenden Kategorisierung von Menschen.

Leider hält sich bis heute dieses Verständnis von Behinderung, das eine Behinderung als körperliches, psychisches oder mentales Defizit sieht. Entsprechend steht immer noch das Ziel des Ausgleichs der Defizite im Zentrum sozialstaatlicher Politik der Fürsorge und Rehabilitation.

Dem BeHiG liegt ein Paradigmenwechsel zu einem interaktiven Modell zugrunde . Dieses sieht Behinderungen als Bestandteil menschlichen Lebens. Die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ruht auf dieser ethischen Basis. Sie ist geknüpft an die Idee, allen Kindern und Jugendlichen angemessene Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen auf ein Gelingen der sozialen Integration zu bieten – dies im gegenseitigen Respekt und unter der Berücksichtigung der Verschiedenheiten.